Nutzfahrzeug

Der Nutzkraftwagen in gewerblichen, landwirtschaftlichen, behördlichen und einsatztechnischen Bereichen. Das Rad war aller Laster Anfang

Die Nutzfahrzeugindustrie in Deutschland ist in den vergangenen Jahrzehnten einer zunehmenden Internationalisierung gefolgt. Insofern beschränkt sich ihr Status als volkswirtschaftlich bedeutender Wirtschaftszweig nicht mehr allein auf die Bundesrepublik, sondern muss inzwischen aus einem gesamteuropäischen Blickwinkel gesehen werden.
Doch reicht seine Historie noch viel weiter zurück als nur ein paar Dekaden. Genauer gesagt wurde das Nutzfahrzeug (NFZ) – auch als „Nutzkraftwagen“ (NKW) bezeichnet – mit der Erfindung des Rads etwa 5.000 vor Christi geboren. Seine Motorisierung, die Ochs, Pferd und Esel als „Zugmaschine“ vor einem Karren oder einer Kutsche ablöste, begann im Jahr 1895. Damals baute Carl Benz (1844-1929) den ersten Nutzkraftwagen mit einem Verbrennungsmotor. Es war damit gleichzeitig der erste Omnibus der Geschichte – mit acht Sitzen auf einem verstärkten PKW-Fahrgestell.

Menschen mit Maschinen mobil machen

Heute versteht man unter einem NFZ zweierlei: Zum einen ist es ein Kraftfahrzeug (KFZ), das beispielsweise auch mittels eines Klein- oder Gelenkbusses zum gewerblichen Personentransport dient. Und zwar sowohl für den öffentlichen Personen- und -nahverkehr (ÖPV und ÖPNV) als auch von privaten Personentransportunternehmen. Ebenfalls dazu gehörig: Gewerbebetriebe aus anderen Bereichen, die Arbeitskräfte an ihren jeweiligen Einsatzort bringen.
Zum anderen ist mit Nutzfahrzeug auch der Transport von Gütern aller Art gemeint – in diesem Fall per Lastkraftwagen. Aber auch einige nicht motorisierte Fahrzeugformen, wie Sattelauflieger und Hänger, gehören zu den NFZ. In der Regel können sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen – sofern die nötige Fahrzeugzulassung vorliegt. In einigen, wenigen Sonderfällen können Nutzkraftwagen auch auf einem Tieflader an den jeweiligen Einsatzort gebracht werden. Dies könnte beispielsweise dann sein, wenn die NFZ speziell für einen Arbeitseinsatz konzipiert wurden. Und selbst dabei können unterschiedliche Typen zum Tragen kommen: Manche haben zum Beispiel besondere Einrichtungen zur Verladung an Bord, wie Anbaugeräte und Kleinstgabelstapler.

Alles ist immer irgendwie in Bewegung

Für die Lastenbeförderung gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Formen: Für den Transport des Materialbedarfs etwa eines Handwerksbetriebs oder für die Zustellungen durch die Post werden vielfach leichte Nutzkraftwagen genutzt, wie zum Beispiel Pritschenwagen, Kastenwagen oder Kleintransporter.
Für den Schwerlastverkehr oder den Transport von Flüssigkeiten und -gasen hingegen sind oft spezielle Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen oder -schlepper mit einem entsprechenden Aufbau oder Trailer, wie Autotransporter oder Tankwagen, von nöten. In diesen Fällen müssen die Regeln des Güterverkehrsgesetzes einhalten werden.
Übrigens werden in Deutschland Nutzkraftwagen oft nicht wie bei den PKW nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert. Außerdem haben sich hierzulande die Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu richten.
Ein Nutzfahrzeug findet man aber nicht nur im (bau)gewerblichen (Gabelstapler, Fahrzeugkran, Muldenkipper), sondern auch im landwirtschaftlichen (Traktor) und behördlichen Bereich (Kehrmaschine, Pistenfahrzeug). Zudem werden Wagen mit ganz speziellen Ausführungen, Ausstattungen und Ausrüstungen von Einsatzkräften der Polizei und der Floriansjünger (Feuerwehrfahrzeug) sowie Organisationen, wie zum Beispiel dem Technischen Hilfswerk (THW) genutzt. Die Palette reicht vom Gerätewagen (GKW) und dem Mannschaftstransportfahrzeug über Krankentransportwagen (KTW), Notarztwagen (NAW) und Rettungswagen (RTW).